ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Jugend-Gästehaus Steinachhof
Altachweg 13
5753 Saalbach

Inhaber und eingetragener Unternehmer
Peter Niederseer
Altachweg 13
5753 Saalbach

Mit Unterfertigung der Buchungsbestätigung schließen Sie (im Folgenden: Vertragspartner) mit dem Beherbergungsbetrieb Steinachhof (im Folgenden: Beherberger) einen Berherbergungsvertrag ab und anerkennen somit die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt.

 

1.) Vertragsabschluss und Anzahlung:

1.1. Der Vertrag zwischen dem Beherbergungsbetrieb Steinachhof, vertreten durch Peter Niederseer, und dem jeweiligen Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass dem jeweiligen Vertragsabschlusswerber ein Angebot des Jugend-Gästehauses Steinachhof über die gewünschte Buchung übermittelt wird, welches der Vertragsabschlusswerber im Fall der Angebotsannahme unterfertigt an das Jugend-Gästehauses Steinachhof rückübermittelt und dieses in der Folge auch vom Beherbergungsbetrieb bestätigt wird.

1.2. Der Beherbergungsvertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass eine Anzahlung geleistet wird, ausgenommen es wird anderes vereinbart. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung mit Abschluss des Beherbergungsvertrag zu leisten. Die Anzahlung ist in der Regel bis spätestens zwei Monate vor dem Anreisetag auf das folgende Bankkonto zu leisten:

Volksbank Salzburg
Wortlaut: Peter Niederseer
IBAN: AT37 4501 0000 6210 3122
SWIFT/BIC: VBOEATWWSAL

Die Anzahlung versteht sich als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

 

2.) Beginn und Ende der Beherbergung:

2.1. Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr zu beziehen.

2.2. Wird ein Zimmer erstmals vor sechs Uhr Früh in Anspruch genommen, so wird in diesem Fall bereits die vorherige Nacht verrechnet.

2.3. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht geräumt sind.

 

3.) Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Beherberger:

3.1. Wenn die Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt wurde, hat der Beherberger das Recht, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

3.2. Sollte der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheinen, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

3.3. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

 

4.) Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Vertragspartner:

Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

• Bis 8 Wochen vor dem Ankunftstag: Die gesamte zur entrichtende Anzahlung
• Bis 4 Wochen vor dem Ankunftstag: 60 % vom gesamten vereinbarten Entgelt
• Bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten vereinbarten Entgelt
• Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten vereinbarten Entgelt
• Bei frühzeitiger Abreise ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu entrichten
• Ab dem Ankunftstag muss bei Minderbelegung 50% des vereinbarten Tagespreises pro fehlender Person und Tag bezahlt werden.

 

 

5.) Behinderungen der Anreise:

5.1. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

5.2. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit aliquot für den restlichen Zeitraum wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

 

6.) Rechte des Vertragspartners:

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen schonenden Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

 

7.) Pflichten des Vertragspartners:

7.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Abreise, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Rechnung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

7.2. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

7.3. Bei Nichteinhaltung des mit dem Beherberger vereinbarten Zahlungszieles ist der Beherberger berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, insbesondere Bankspesen, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verrechnen.

7.4. Als Bemessungsgrundlage gilt der nach Ablauf des Zahlungsziels offene Rechnungsbetrag. Der Beherberger hat das Recht, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, insbesondere diesbezüglich anfallende Anwaltskosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen seitens des Beherbergers aufzurechnen. Eventuell anfallende Überweisungs- und Bankspesen sind vom Vertragspartner selbst zu tragen.

 

8.) Pflichten des Beherbergers:

8.1. Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

8.2. Die Leistung des Beherbergers besteht in Unterkunft mit Halbpension, es sei denn, es wird davon etwas Abweichendes mit dem Vertragspartner vereinbart.

 

9.) Haftung des Beherbergers:

9.1. Der Beherberger haftet nur für solche Schäden, die durch ihn oder sein Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.

9.2. Der Beherberger haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Anordnung des Personals, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verhalten des Geschädigten oder durch unabwendbare bzw. unvorhergesehene Ereignisse bzw. höherer Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadenteilung nach den einschlägigen Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Gleiches gilt sinngemäß für allfällig bei den jeweiligen Anlagen bzw. Anlagenteilen und Einrichtungen ausgehängte besondere Benützungsregeln sowie für allfällig Benützungsverbote oder Einschränkungen.

 

10.) Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen:

10.1. Für die auf der gegenständlichen Anlage eingebrachten Wertgegenstände wird seitens des Beherbergungsbetriebes keine Haftung übernommen.

10.2. Für den zugehörigen Parkplatz wird keine Haftung für Unfallschäden jedweder Art, sohin sowohl für Personen- als auch Vermögensschäden (insbesondere auch beim Ein- bzw. Aussteigen des jeweiligen Fahrzeugs) übernommen.

10.3. Gefundene Gegenstände sind einem Mitarbeiter gegen Bestätigung abzugeben.

 

11.) Tierhaltung:

11.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

11.2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

11.3. Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.

11.4. In den Speiseräumen, Aufenthalts- und Discoräumen und in der Lounge dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

 

12.) Bettwäsche und Handtücher:

12.1. Bettwäsche wird durch den Beherberger zur Verfügung gestellt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

12.2. Handtücher sind durch den Vertragspartner bzw. durch seine Gäste selbst mitzubringen.

 

13.) Beendigung des Beherbergungsvertrages:

13.1. Der Beherbergungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitablauf.

13.2. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig belegt ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

13.3. Durch den Tod eines Gastes endet der Beherbergungsvertrag.

13.4. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.

13.5. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind im Fall der höheren Gewalt ausgeschlossen.

 

14.) Erfüllungsort, Gerichtsstand:

14.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Berherbergungsbetrieb gelegen ist, nämlich Altachweg 13, 5753 Saalbach.

14.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeiten mit dem Jugend-Gästehaus Steinachhof (sowohl Aktiv-, als auch Passivprozesse) wird ausdrücklich das Bezirksgericht Saalfelden vereinbart.

 

15.) Preise:

15.1. Es gelten diejenigen Preise zum Zeitpunkt der Buchung, wie sie durch den Beherberger angegeben werden.

15.2. Die Ortstaxe pro Person und Nacht wird dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

16.) Sonstiges:

16.1. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist auslösenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zuzählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.

16.2. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugehen.

16.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam mit der Buchungsbestätigung und ggf. vorhandenen Sonderbedingungen den vollständigen Vertrag. Bei Abweichungen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonderbedingungen und der Buchungsbestätigung haben die Buchungsbestätigung und die Sonderbedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern zwischen den Parteien keine gegenteilige Vereinbarungen getroffen wurden.

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